Zeugen Jehovas – KdÖR
24. Mrz 2005
Die Zeugen Jehovas haben es gerichtlich durchgesetzt, dass sie nun Körperschaft des Öffentlichen Rechts sein dürfen. Das heißt sie dürfen: „Gemeindehäuser unterhalten, Religionsunterricht erteilen und Kirchensteuer einziehen. Sie [haben] ein Recht auf steuerliche Vergünstigungen und [dürfen] in Rundfunkräten vertreten sein.“
Prost Mahlzeit
Markus
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